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Corona-Soforthilfe: Linke fordert Kulanz bei Corona-Soforthilfe-Zinsen

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Bei der Wirtschaft sorgen Rückforderungen mit Zinsen für Ärger. Jetzt äußert sich der kleine Koalitionspartner in der Landesregierung.

Im Streit um Zinszahlungen für Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 plädieren Teile der Koalition in Mecklenburg-Vorpommern für Kulanz gegenüber bestimmten betroffenen Unternehmen. Es gebe Fälle, denen die Zinsforderung “den Garaus machen würde”, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, Torsten Koplin.

“Wir plädieren dafür, diesen Unternehmen und Selbstständigen den nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz möglichen Ermessensspielraum einzuräumen, um die Zinsbelastung zu senken oder ganz zu erlassen.” Aus dem Haus des zuständigen Wirtschaftsministers Reinhard Meyer (SPD) hieß es, man nehme die Äußerung von Koplin zur Kenntnis. Von der oppositionellen CDU kam Beifall.

Von den Corona-Soforthilfen im Frühjahr 2020 – rund 322 Millionen Euro waren in MV zur Deckung von Liquiditätsengpässen an Firmen und Selbstständige ausgereicht worden – fordert das Land Mecklenburg-Vorpommern über 70 Prozent zurück. Betroffen sind etwa Unternehmen, die mehr Einnahmen hatten als zunächst geschätzt und ihre laufenden Kosten selbst decken konnten. Rückforderungen gibt es laut Wirtschaftsministerium überdies gegenüber Hilfe-Empfängern, die bis zum 30. September 2024 keine Erklärung abgegeben haben. Sie müssen demnach zusätzlich Zinsen zahlen.

Rückforderungsbescheide gingen vor Ablauf der Frist heraus

Nach viel Kritik aus der Wirtschaft sah sich das Ministerium jetzt genötigt, an die Wirtschaftskammern im Land eine Erläuterung zum Vorgehen zu schicken. Darin heißt es: “Alle Soforthilfeempfänger, die sich bis einschließlich 30. September 2024 von sich aus oder in Reaktion auf die o.g. Schreiben durch Mitteilung der tatsächlichen Liquiditätslücke zurückgemeldet haben, gelten als Mitwirkende und zahlen keine Zinsen auf eine eventuelle Rückforderung der erhaltenen, über die tatsächliche Liquiditätslücke hinausgehenden Soforthilfe.” Dies gelte auch für Hilfeempfänger, die sich noch in den letzten Tagen bis einschließlich 30. September 2024 beim Landesförderinstitut (LFI) gemeldet und die geforderte ausgefüllte Berechnungshilfe übermittelt haben. 

Für Unmut hatte in der Wirtschaft auch gesorgt, dass die Rückforderungsbescheide des LFI an angeblich nicht mitwirkende Unternehmen bereits am 30. September verschickt worden waren – und damit vor Ablauf der Frist.

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