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Israelische Botschaft: Terrorverdacht: Ministerium wirft Landkreis Versäumnisse vor

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Der Mann, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, war schon lange ausreisepflichtig. Das Brandenburger Innenministerium sieht Versäumnisse beim Landkreis Barnim.

Nach der Festnahme eines Mannes wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin sieht Brandenburgs Innenministerium Versäumnisse beim Landkreis Barnim. Der in Bernau bei Berlin festgenommenen mutmaßliche IS-Anhänger sei bereits seit September 2023 aufgrund eines abgelehnten Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums.

Der brandenburgischen Zentralen Ausländerbehörde als zuständige Behörde für Rückführungen sei er allerdings erst im Juli 2024 vom zuständigen Landkreis Barnim als vollziehbar ausreisepflichtig gemeldet worden. Wie es zu diesem langen Zeitraum zwischen Feststellung und Meldung kam, konnte ein Sprecher des Landkreises auf Anhieb nicht sagen. Man wolle das aber prüfen, sagte er auf Nachfrage.

Duldung bis Dezember 2024

Gegen die Ablehnung seines Asylantrages soll der Mann, der wohl mit einem Touristenvisum über Malta nach Europa gekommen war, nach dpa-Informationen nicht geklagt haben. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dem Libyer sei eine Duldung ausgestellt worden, die bis Dezember 2024 gilt.

Der Mann soll nach Informationen der “Bild”-Zeitung im November 2022 nach Deutschland eingereist sein. Im Januar 2023 habe er Asyl beantragt, was acht Monate später abgelehnt worden sei.

Zuvor keine Straftaten

Am Samstagabend war in Bernau bei Berlin der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festgenommen worden, der nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll.

Bei den bisherigen Durchsuchungen soll keine Waffe gefunden worden sein. Vor seiner Festnahme war der Libyer den deutschen Sicherheitsbehörden nicht als Extremist aufgefallen. Da er laut den bisher vorliegenden Informationen des brandenburgischen Innenministeriums auch keine Straftaten begangen hatte, wurde seine mögliche Ausreise nicht mit der hohen Priorität vorangetrieben, die bei islamistischen “Gefährdern” und Schwerkriminellen üblich ist.

Seit Jahren keine Abschiebungen nach Libyen

“Grundsätzlich sind Rückführungen nach Libyen aktuell nicht möglich, zumal die internationalen Flugverbindungen dorthin eingestellt wurden”, sagte eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums. Rückführungen auf freiwilliger Basis seien aber möglich. 

Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt auf seiner Website mit, freiwillige Ausreisen nach Syrien sowie nach Jemen, Libyen (Eritrea) und Afghanistan würden aktuell nicht über das entsprechende Bundesprogramm abgewickelt.

Für Rückkehrende in diese Herkunftsländer bestehe jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Ausreise von einer anderen Stelle, etwa der Ausländerbehörde, organisieren und fördern zu lassen. Das Bundesamt beteilige sich in solchen Fällen im Rahmen einer Refinanzierung anteilig an den Kosten der freiwilligen Ausreise, sofern diese durch die Bundesländer gefördert wird.

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