Home » Kinderbetreuung: CDU und FDP sehen geplante Kita-Regelung kritisch

Kinderbetreuung: CDU und FDP sehen geplante Kita-Regelung kritisch

Von

Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort zahlen in Sachsen-Anhalt nur für das älteste Kind. Das soll so bleiben – eine geplante Reform sorgt in der Koalition dennoch für Diskussionen.

Die Geschwisterkindregelung bei der Kinderbetreuung sorgt auch nach einem Reformvorschlag der Landesregierung weiter für Debatten. Die Koalitionspartner CDU und FDP sehen den Vorstoß des SPD-geführten Sozialministeriums kritisch. “Da haben wir noch viele Fragezeichen”, sagte der Abgeordnete Konstantin Pott (FDP) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Landesregierung möchte an der bisherigen Geschwisterkindregelung festhalten. Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort zahlen nur für das älteste Kind. Mittel des Bundes, die ab 2026 dafür nicht mehr genutzt werden können und bisher bei der Geschwisterkindregelung noch zum Einsatz kommen, sollen dann aus dem Landeshaushalt kompensiert werden. Das sind rund 30 Millionen Euro pro Jahr.

Wie hoch ist der bürokratische Aufwand?

Im Landtag war zuletzt jedoch der Vorwurf erhoben worden, dass manche Eltern einen vergleichsweise günstigen Hortplatz für Grundschulkinder anmelden und gar nicht nutzen, jedoch durch die Anmeldung im Hort für das Geschwisterkind in der Kita nichts zahlen müssen. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass Familien künftig nur für das jüngste Kind zahlen sollen.

“Unseren Vorschlag halten wir auch weiterhin für sinnvoll”, sagte Pott. Zum Plan des Sozialministeriums gebe es in der Koalition noch keinen Konsens. Auch Tobias Krull (CDU) sieht das so. “Wir haben dazu noch Redebedarf”, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. “Der bürokratische Aufwand und die Kontrolle sind zu besprechen.”

Kommunen für Prüfungen zuständig

Wenn Familien auch künftig von der Ermäßigung profitieren wollen, muss der Hortbesuch laut Sozialministerin Grimm-Benne “regelmäßig” erfolgen. Das soll im entsprechenden Kinderförderungsgesetz verankert werden. Als nicht gefördert und betreut gelte, wer “innerhalb eines Dreimonatszeitraums ohne wichtigen Grund durchschnittlich mehr als zwei Tage pro Woche abwesend ist”, lautet die geplante Regel. Bedeutet: Der Hortplatz muss an drei Tagen pro Woche genutzt werden.

Kontrolliert werden soll das über Anwesenheitslisten, die die Einrichtungen führen. Verantwortlich für die Prüfung und mögliche Versagung der Mehrkind-Ermäßigung seien die Gemeinden, teilte das Sozialministerium auf Anfrage mit. Sofern die Kommune zu dem Schluss komme, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorlägen, ergehe von dort ein entsprechender Bescheid, hieß es.

VERWANDTE BEITRÄGE