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Kinderbetreuung: Richter überprüfen Verbot für Berliner Kita-Streik

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In erster Instanz ist ein unbefristeter Streit in Berliner kommunalen Kitas untersagt worden. Die Gewerkschaft akzeptiert das nicht und hofft auf einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg will heute (11.00 Uhr) darüber entscheiden, ob der von der Gewerkschaft Verdi unbefristete Streik an den gut 280 kommunalen Kitas zulässig ist. In erster Instanz hatte sich die Senatsfinanzverwaltung im Eilverfahren erfolgreich gegen die Aktion gewehrt. Das Arbeitsgericht hatte den Kita-Streik untersagt. Verdi musste den ursprünglich geplanten Beginn des Dauerstreiks am 30. September absagen. 

Dagegen ist die Gewerkschaft in Berufung gegangen, sodass nun das Landesarbeitsgericht entscheiden muss. Sollten die Richter das Verbot kippen, will Verdi bereits diesen Montag (14.10.) mit dem Dauerstreik beginnen.

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