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Religionsausübung: Klare Vorgaben nach “Scharia-Vorfall” an Schule gefordert

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An einer Schule in Neuss sollen Schüler strenge Regeln gefordert haben, die der islamischen Scharia entsprechen. Nach dem Vorfall gibt es nun klare Forderungen.

Nachdem mehrere muslimische Schüler von Mitschülern an einer Neusser Gesamtschule die strenge Einhaltung islamischer Regeln verlangt haben sollen, fordern Vertreter von Schulen, Schülern, Eltern, Polizei und Extremismus-Experten klare Richtlinien vom Land NRW für den Umgang mit solchen Vorfällen. Das geht aus einem Bericht zum Runden Tisch “Extremistische Agitation” hervor, der heute im Schulausschuss in Neuss vorgelegt wird. Zuvor hatte der WDR berichtet. 

Im vergangenen Jahr sollen muslimische Schüler an der Schule in Neuss versucht haben, Regeln entsprechend der islamischen Scharia durchzusetzen. In einem “schleichenden Prozess” hätten die drei Oberstufenschüler versucht, andere auf subtile Art und Weise zu manipulieren, um etwa Geschlechtertrennung herzustellen, berichtete Anfang dieses Jahres ein Referent für Krisenmanagement des Schulministeriums im Fachausschuss des Landtags. 

Die Schüler hätten sich an Lehrer gewandt und ihr Interesse an einer strengeren Auslegung des Islams bekundet. Dabei seien auch staatskritische Äußerungen gefallen. Die Schulleitung habe die Polizei und Schulsozialarbeiter eingeschaltet und Kontakt zum NRW-Präventionsprogramm “Wegweiser” gegen islamistische Radikalisierung geknüpft. Nach den Vorfällen hatte die Politik im Februar beschlossen, einen Runden Tisch einzurichten, um Erfahrungen auszutauschen und über künftige Präventionsmaßnahmen zu beraten. 

Einheitliche Handlungsleitlinien für NRW

Nach dem ersten Treffen äußerten Teilnehmer dem nun vorgelegten Bericht zufolge den Wunsch nach klaren, einheitlichen Regeln etwa bezogen auf Gebetsräume. Gerade Anfragen nach Gebetsräumen würden häufiger und auch lauter, hieß es. Zu dem gesamten Thema fehlten in NRW klare Aussagen und Haltungen, an denen sich Schulen orientieren könnten. Die Vertreter verwiesen auf Schleswig-Holstein, wo es unter anderem Fragen und Antworten sowie Handlungsleitlinien für Schulleitungen und Lehrkräfte gebe, um mit besonderem Verhalten von Schülern im Hinblick auf Religion und Islamismus umzugehen.

Es gebe keinen Anspruch auf die Einrichtung von Gebetsräumen an den Schulen, hieß es aus dem Schulministerium in Düsseldorf. Die Schulen könnten in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie einen solchen Raum einrichten. Die Schulen könnten Lösungen im Einzelfall finden und würden dabei im Bedarfsfall durch die Schulaufsichtsbehörde unterstützt.

Bezüglich Maßnahmen zur Prävention und Unterstützung der Schulen einigte sich der Runde Tisch darauf, dass das Präventionsprojekt “Wegweiser” künftig auch Lehrer schulen soll. Außerdem soll Schulen Informationsmaterial für die Präventions- und Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Perspektivisch soll es einen kreisweiten Fachtag zum Thema über das regionale Bildungsnetzwerk des Rhein-Kreises Neuss geben, da die Thematik nicht nur Neusser Schulen betreffe. Denn Fälle wie an der Neusser Schule seien zwar Einzelfälle, die allerdings an allen Schulen aufgetreten seien, hieß es. 

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