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NRW-Landtag: Richteraffäre: Untersuchungsausschuss vernimmt ersten Zeugen

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Der Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre hat seinen ersten Zeugen vernommen. Der bat um Verständnis für etwaige Gedächtnislücken. Unterdessen sorgt eine eidesstattliche Versicherung für Wirbel.

Der Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre hat mit den Zeugenvernehmungen begonnen. Als erster Zeuge sagte ein Abteilungsleiter des Justizministeriums, der Vorgang, um den es gehe – die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht – sei für ihn lange Zeit kein spektakulärer Vorgang gewesen. Daher müsse er um Verständnis für etwaige Gedächtnislücken bitten. 

Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber.

Es habe in der Sache keinen Versuch einer Einflussnahme auf ihn gegeben, sagte der Ministerialbeamte. Das könne er ausschließen. Es sei auch nie an ihn herangetragen worden, die Grünen wollten auf dieser Stelle unbedingt eine Frau. Im Gegenteil habe Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ihn gebeten, den Vorgang ergebnisoffen zu prüfen. Als die Bewerbung einer Frau auf die Stelle eingegangen sei, sei deren Geschlecht kein Thema gewesen.

In der Sache liegen inzwischen zwei eidesstattliche Versicherungen eines Bundesrichters und eine von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) vor, wie ein Sprecher des NRW-Justizministers bestätigte. Diese widersprechen sich in mindestens zwei Punkten, wie die Deutsche Presse-Agentur feststellen konnte. Zuvor hatten die “Westdeutsche Allgemeine Zeitung” und der “Kölner Stadt-Anzeiger” über die Widersprüche berichtet. 

Während der Bundesrichter in seiner neueren Versicherung ausführt, ihm sei von Limbach ein Gespräch mit Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) empfohlen worden, schreibt Limbach in seiner Versicherung, der Bundesrichter habe im Gegenteil ihn gefragt, ob er in der Sache ein Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei führen könne. 

Der zweite Widerspruch besteht in der Wiedergabe eines Gesprächs vom 11. November 2022. Dem Bundesrichter zufolge hat das Gespräch das Ziel gehabt, ihn zur Rücknahme seiner Bewerbung zu überreden. Laut Limbach hat er dem Bundesrichter gesagt, er müsse angesichts des hochkarätigen Bewerberfelds selbst entscheiden, ob er seine Bewerbung aufrechterhalte. Niemand werde ihm böse sein, wenn er das tue.

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