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Justiz: “Ich dachte, ich sterbe”: Mordversuche an Sozial-Helferinnen

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Sie widmeten ihre Arbeitskraft der Obdachlosenhilfe. Dann wurden sie Opfer von Messerattacken und überlebten nur knapp. Weil der mutmaßliche Täter schwieg, hatten die Opfer beim Prozessstart das Wort.

Nach den lebensgefährlichen Messerattacken auf zwei Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenhilfe in Düsseldorf hat der Angeklagte beim Prozessauftakt zu den Vorwürfen geschwiegen. Er ist am Landgericht wegen versuchten Mordes in zwei Fällen angeklagt. 

Am 17. Juni soll der Mann die beiden 63 und 61 Jahre alten Frauen mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Angeklagte verbarg zu Prozessbeginn sein Gesicht und bestätigte nur seine Personalien. “Mein Mandant wird zum aktuellen Zeitpunkt weder Angaben zur Sache noch zur Person machen”, erklärte sein Verteidiger.

Laut Anklage war der 40-Jährige morgens in die Einrichtung der Diakonie gekommen und hatte verlangt, die Leiterin der Tagesstätte zu sprechen. Er wolle sich beschweren. Als ihn die 63-Jährige um etwas Geduld bat und an einen anderen Berater verwies, soll er unvermittelt ein Messer gezogen und auf den Oberkörper der Frau eingestochen haben. “Ich hab’ um mein Leben gekämpft”, sagte diese unter Tränen als Zeugin vor Gericht. “Ich dachte, ich sterbe.”

Der Anklage zufolge war der 40-Jährige anschließend in das zur Einrichtung gehörende “Café Horizont” gegangen und hatte der an der Theke arbeitenden Frau mit den Worten “Wir haben auch noch eine Rechnung zu begleichen” das Messer in den Hals gerammt. 

“Ich hatte vorher nie Meinungsverschiedenheiten mit ihm”, sagte die 61-Jährige aus. Der Mann habe zu den Stammgästen gezählt. “Der war regelmäßig – eigentlich jeden Morgen – da. Er hat gefrühstückt und auch an dem Morgen wie sonst auch seine vier Eier bekommen.” Ihr sei völlig rätselhaft, warum der sonst eher unauffällige Stammgast sie angegriffen habe. Auch die 63-jährige Leiterin der Tagesstätte fand keine Antwort. “Ich weiß nicht, warum er mich umbringen wollte.”

Der Angeklagte konnte wenig später festgenommen werden und soll dabei gesagt haben: “Ich habe einer Frau in den Hals gestochen.” Außerdem soll er betont haben, weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss zu stehen. Eine Blutalkoholkontrolle ergab bei ihm einen Wert von 0,1 Promille.

Vor Beginn des Prozesses hieß es, es hätten sich keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit des Mannes gefunden. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe sich nicht von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Der 40-Jährige soll bereits früher mit Gewalttaten in Erscheinung getreten sein. Für den Prozess sind bis 21. November bisher sieben Verhandlungstage geplant.

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