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Kriminalitätsbekämpfung: Kommunen dürfen unbefristet Waffenverbotszonen einrichten

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Straftaten, bei denen ein Messer eingesetzt wird, nehmen zu. Immer mehr Städte richten Verbotszonen ein. Das dürfen sie nun auch künftig.

Städte und Gemeinden im Südwesten können auch in Zukunft waffenfreie Zonen einrichten. Das grün-schwarze Kabinett hat am Dienstag die Rechtsverordnungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen auf unbestimmte Zeit verlängert. Das Land hatte 2022 die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen durch die Kreispolizeibehörden geschaffen – zunächst befristet auf zwei Jahre. Nach einer Evaluierung werden die Verordnungen nun verlängert. Es bestehe kein Anpassungsbedarf, teilte das Innenministerium mit.

Die Verbotszonen seien nicht die Lösung aller Probleme, aber ein Erfolgsmodell, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) – das hätten die in den letzten zwei Jahren eingerichteten Waffenverbotszonen in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Heidelberg sowie das Waffen- und Messerverbot während des Gerlinger Straßenfests gezeigt. Mit der Verlängerung könne das Land noch sicherer werden. 

Die Zahl der Messerangriffe im Südwesten ist 2023 laut Innenministerium im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent auf 3104 Fälle gestiegen. Die Anzahl der Straftaten, bei denen ein Messer eine Rolle spielte – also nicht zwangsläufig auch tatsächlich verwendet wurde -, stieg dabei im vergangenen Jahr ebenfalls an. Sie nahm im Vergleich zu 2022 um 130 auf 6845 Fälle zu. 

Waffenverbotszonen dürfen der Verordnung zufolge beschlossen werden, wenn die Sicherheitslage dies erfordert. Solche Zonen können etwa an Kriminalitätsschwerpunkten oder Orten mit großen Menschenmengen eingerichtet werden. 

In der Zeit vom Februar 2023 bis Februar 2024 wurden in der Stuttgarter Waffenverbotszone 93 Verstöße verzeichnet und 95 Waffen beschlagnahmt, davon 80 Messer. In der Mannheimer Verbotszone wurden zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 32 Verstöße registriert und 27 Waffen beschlagnahmt, davon vier Messer.

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