Vier Menschen kommen 2020 beim Einsturz einer Decke ums Leben. Die Geschäftsführer eines Bauunternehmens müssen sich dafür vor Gericht verantworten.
Wegen des Todes von vier Arbeitern bei einem Deckeneinsturz auf einer Baustelle müssen sich seit Donnerstag die zwei Geschäftsführer des Bauunternehmens vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Zu Beginn des Prozesses erklärten die beiden Angeklagten, dass ihnen der Tod ihrer Mitarbeiter sehr leid tue. Im Detail äußerten sich beide nicht.
Ihre Verteidiger gaben Erklärungen ab, aus denen sich ergibt, dass die zwei Männer bei sich selbst nicht die Schuld für das Unglück sehen.
Im Oktober 2020 stürzte auf der Baustelle in Denklingen bei Betonarbeiten eine Decke ein. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher, ein 34-Jähriger und zwei 37-Jährige, die auf und unter der Betondecke gearbeitet hatten, wurden durch Trümmer und flüssigen Beton verschüttet und starben. Ein weiterer Bauarbeiter wurde verletzt.
Bei den Angeklagten handelt es sich um den 64 Jahre alten Chef des Familienbetriebes und seinen 30-jährigen Sohn. Es ging um einen Neubau des Bauunternehmens selbst. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Männern vor, dass sie bei den Bauarbeiten ein mangelhaftes Traggerüst errichten lassen hätten, wodurch die Decke eingestürzt sei. Daher sollen sie fahrlässig den Tod der Arbeiter verursacht haben.