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Bundestag berät Unionsantrag für Untersuchungsausschuss zu Warburg und Scholz

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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag erstmals mit der Forderung der Unionsfraktion, einen Untersuchungsausschuss zur Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank einzurichten (10H30). In dem Fall geht es um die Frage, warum die Hamburger Steuerbehörden auf die Rückzahlung ungerechtfertigter Steuererstattungen durch das Institut verzichtet haben. Dabei soll auch die Rolle des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) untersucht werden, der früher Erster Hamburger Bürgermeister war.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestags nötig. Damit kann die Union ihn aus eigener Kraft einrichten. Mit einem endgültigen Beschluss im Parlament wird im Mai gerechnet. Der Ausschuss hat weitreichende Befugnisse: Er kann in der Beweisaufnahme wie in einem Strafprozess Zeugen vorladen, Akten anfordern und Ermittlungen durch Justiz und Verwaltungsbehörden veranlassen.

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