Laut Staatsanwalt gibt es bei dem Vorfall eine “rassistische Komponente”. Nachdem der Jugendliche Schusswunden am Kopf und Arm erlitt, rechnet man nach einer OP mit seiner vollständigen Genesung.
Der Hausbesitzer, dem vorgeworfen wird, einem schwarzen Jugendlichen im US-Bundesstaat Missouri in den Kopf geschossen zu haben, hat vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Der 84-jährige weiße Mann erschien gestern zum ersten Mal im Gerichtssaal in der Stadt Liberty, wie US-Medien berichteten.
Ihm wird unter anderem schwere Körperverletzung vorgeworfen, was in Missouri mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Der Staatsanwalt hatte vor dem Gerichtstermin gesagt, es gebe eine “rassistische Komponente” bei dem Vorfall. Gleichzeitig betonte er, dass in den Anklagedokumenten aber nicht stehe, dass die Schüsse rassistisch motiviert gewesen seien.
Einladung von Biden
Der Vorfall hatte sich am vergangenen Donnerstag in Kansas City ereignet. Wie die Familie des Jugendlichen berichtete, sollte dieser gegen 22.00 Uhr seine jüngeren Geschwister mit dem Auto vom Haus eines Freundes abholen, habe aber versehentlich an der falschen Tür geklingelt. Laut Staatsanwaltschaft schoss der Hausbesitzer daraufhin auf den Jungen und traf ihn am Kopf und am Arm.
Der 16-Jährige wurde operiert, konnte aber inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die Ärzte rechneten mit einer vollständigen Genesung, sagte der Vater der “New York Times”. Der Anwalt der Familie postete gestern ein Bild zusammen mit dem Jugendlichen. Dass die Kugel in dessen Kopf nicht noch größeren Schaden angerichtet habe, sei ein wahres Wunder, schrieb er auf der Social-Media-Plattform.
US-Präsident Joe Biden hatte den Jungen am Dienstagabend zu einem Besuch ins Weiße Haus eingeladen. “Wir sehen dich im Oval (Office), sobald es dir besser geht”, schrieb Biden er auf Twitter. Der Kampf gegen die Waffengewalt in den USA müsse fortgesetzt werden, fügte er hinzu. Biden setzt sich seit langem für schärfere Waffengesetze ein, was die Republikaner im Kongress jedoch verhindern.