Immer mehr Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in Thüringen wehren sich gegen Grundsteuerbescheide. 49.881 Einsprüche seien im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in den Finanzämtern bislang eingegangen, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Der Großteil der Einsprüche werde mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet. Diese Einwände würden aktuell noch nicht bearbeitet, bis ein Verfahren am Finanzgericht oder einer höheren Instanz dazu entschieden ist, hieß es weiter.
Immer mehr Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in Thüringen wehren sich gegen Grundsteuerbescheide. 49.881 Einsprüche seien im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in den Finanzämtern bislang eingegangen, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Der Großteil der Einsprüche werde mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet. Diese Einwände würden aktuell noch nicht bearbeitet, bis ein Verfahren am Finanzgericht oder einer höheren Instanz dazu entschieden ist, hieß es weiter.
Am Montag wurde in Berlin eine Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund vorgestellt. Diese bewertet das angewandte Gesetz des Bundes zur neuen Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Auch Thüringen wende dieses Bundesmodell an, hieß es in der Mitteilung des Finanzministeriums. Bei den Finanzgerichten Berlin-Brandenburg oder Sachsen seien entsprechende Verfahren bereits anhängig.
Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide, die etwa mit fehlerhaften Angaben zu Wohnflächen oder Kernsanierung begründet wurden, werden laut Finanzministerium nach Eingangsdatum abgearbeitet. Allerdings erteilten die Finanzämter in der Regel keine Eingangsbestätigungen. Aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der Grundsteuer könne die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. “Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, von Rückfragen zum Eingang oder Bearbeitungsstatus Ihres Einspruchs Abstand zu nehmen”, sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).
Es werde empfohlen, Einsprüche elektronisch über das kostenfreie “MeinELSTER”-Programm einzulegen. “Vorteil ist, dass man nach dem Absenden des Formulars die Mitteilung erhält, dass der Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist”, so Taubert.
Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag forderte mit Blick auf das am Montag veröffentlichte Gutachten sämtliche Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Es belaste betroffene Bürger wie auch die Finanzverwaltung und Justiz, dass Einsprüche in der derzeit unklaren Lage überhaupt eingelegt werden müssten.